Rechtsprechung
BPatG, 05.12.2000 - 33 W (pat) 91/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 13.06.1996 - I ZB 18/94
"JOY"; Verwechslungsgefahr zwischen zwei Wort-/Bildzeichen
Auszug aus BPatG, 05.12.2000 - 33 W (pat) 91/00
Das gilt sogar, wenn sich das ältere Zeichen in dem jüngeren identisch wiederfindet (BGH GRUR 1996, 777 - JOY; GRUR 1996, 547 - Blendax Pep; 1996, 406 - JUWEL). - BGH, 14.03.1996 - I ZB 37/93
"JUWEL"; Verwechslungsgefahr zweier Marken auf dem Warengebiet der Bekleidung
Auszug aus BPatG, 05.12.2000 - 33 W (pat) 91/00
Das gilt sogar, wenn sich das ältere Zeichen in dem jüngeren identisch wiederfindet (BGH GRUR 1996, 777 - JOY; GRUR 1996, 547 - Blendax Pep; 1996, 406 - JUWEL). - BGH, 11.05.1995 - I ZR 111/93
"P3-plastoclin"; Geltendmachung markenrechtlicher Ansprüche aufgrund eines vor …
Auszug aus BPatG, 05.12.2000 - 33 W (pat) 91/00
Die Entscheidung über die selbständig kollisionsbegründende Bedeutung eines Markenteils darf nicht in der Weise erfolgen, dass kennzeichnungsschwache Teile von vornherein außer Betracht bleiben (vgl BGH GRUR 1995, 808 - P3-plastoclin; 1991, 139 - Duft-Flacon).
- BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93
"Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel
Auszug aus BPatG, 05.12.2000 - 33 W (pat) 91/00
Die menschliche Fähigkeit, Assoziationen herzustellen, ist so unerschöpflich, dass nicht jede gedankliche Verbindung eine markenrechtlich relevante Verwechslungsgefahr begründen kann (BGH GRUR 1996, 200 - Innovadiclophlont/Disclophlogont). - BGH, 09.05.1996 - I ZB 11/94
"Sali Toft"; Selbständige Stellung eins Wort-Elements innerhalb eines …
Auszug aus BPatG, 05.12.2000 - 33 W (pat) 91/00
Die selbständige Stellung eines Wortelements innerhalb eines Gesamtzeichens als ein prägender Bestandteil kann nämlich nicht daraus abgeleitet werden, dass es von anderen Bestandteilen räumlich abgesetzt ist (vgl BGH GRUR 1996, 775 - Sali Toft). - BGH, 12.07.1990 - I ZR 237/88
"Duft-Flacon"; Verwechslung zweier Kennzeichen
Auszug aus BPatG, 05.12.2000 - 33 W (pat) 91/00
Die Entscheidung über die selbständig kollisionsbegründende Bedeutung eines Markenteils darf nicht in der Weise erfolgen, dass kennzeichnungsschwache Teile von vornherein außer Betracht bleiben (vgl BGH GRUR 1995, 808 - P3-plastoclin; 1991, 139 - Duft-Flacon). - BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84
"Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem …
Auszug aus BPatG, 05.12.2000 - 33 W (pat) 91/00
Auch die Aufmerksamkeit, die der Verbraucher Marken im Zusammenhang mit den vorliegenden Dienstleistungen entgegenbringt, spricht gegen eine Verwechslungsgefahr (vgl BGH GRUR 1995, 50 - Indorektal/Indohexal). - BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96
HONKA
Auszug aus BPatG, 05.12.2000 - 33 W (pat) 91/00
Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist von einer Wechselbeziehung zwischen der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke auszugehen (BGH GRUR 1999, 995 - HONKA mwNachw; MarkenR 2000, 138 - Ketof/ ETOP); ferner ist der Grad der Aufmerksamkeit der Verbraucher zu berücksichtigen. - BGH, 10.11.1999 - I ZB 13/97
Ketof/ETOP; Verwechslungsgefahr von Marken für rezeptpflichtige Arzneimittel
Auszug aus BPatG, 05.12.2000 - 33 W (pat) 91/00
Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist von einer Wechselbeziehung zwischen der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke auszugehen (BGH GRUR 1999, 995 - HONKA mwNachw; MarkenR 2000, 138 - Ketof/ ETOP); ferner ist der Grad der Aufmerksamkeit der Verbraucher zu berücksichtigen.
- BPatG, 09.08.2018 - 29 W (pat) 537/15
Markenbeschwerdeverfahren - "qonsense (Wort-Bild-Marke)/conlance" - …
Die angegriffenen Dienstleistungen "Veranstaltung und Durchführung von Seminaren, Workshops und Schulungen in den Bereichen des Informationsmanagements, der Führung, der Informatik sowie der Erstellung und des Vertriebs von Informationsprodukten" stehen jedenfalls in einem hochgradigen Ähnlichkeitsverhältnis zur Dienstleistung "Ausbildung", da ein Kernziel der Durchführung von Seminaren etc. die Informationsvermittlung zum Zwecke der Aus- und Weiterbildung der Teilnehmer ist (vgl. BPatG, Beschluss vom 5.12.2000, 33 W (pat) 91/00 - EuroVisa).